In unserer Schule treffen sich jeden Tag viele Kinder.
Damit sich hier alle wohlfühlen und gut lernen können, nehmen wir aufeinander Rücksicht.
Deshalb vereinbaren wir folgende Schulordnung – an welche sich alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule halten müssen!
Diese Regeln werden von allen Aufsichtspersonen (Lehrer, Erzieher, Jugendbetreuer, Schulsozialarbeiter und „Streitschlichter“) eingefordert.
Die Schülerinnen und Schüler müssen auf deren Anweisungen hören.

1. Grundlagen

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift zur Schulpflichtverordnung (SchPflVO M-V) und dem einheitlichen Verfahren gegen Schulabsentismus – in jeweils aktueller Fassung – geregelt.
Personen, die nicht zur Schulgemeinschaft gehören, haben sich im Sekretariat der Schule anzumelden.
Die Gehlsdorfer Grundschule Rostock wird um 7:30 Uhr geöffnet. Spätestens um 7:40 Uhr sind alle Schüler im Unterrichtsraum, damit die erste Unterrichtsstunde pünktlich um 7:45 Uhr beginnen kann.

Unterrichtszeiten:
1.Stunde 07.45 – 08.30 Uhr
2.Stunde 08.40 – 09.25 Uhr
3.Stunde 09.45 – 10.30 Uhr
4.Stunde 10.40 – 11.25 Uhr
5.Stunde 12.10 – 12.55 Uhr
6.Stunde 13.00 – 13.45 Uhr

2. Allgemeine Umgangs- und Verhaltensformen

Wir sorgen für ein freundliches und höfliches Miteinander
•  Wir sind höflich und grüßen einander.
•  Wir achten auf die anderen und vermeiden Unfälle.
•  Wir schließen niemanden aus der Gemeinschaft aus.

Wir verletzen niemanden
•  Wir beleidigen niemanden durch verletzende Worte.
•  Wir beschimpfen und beschuldigen niemanden.
•  Wir schreien, drängeln und stoßen nicht.
•  Wir schlagen, treten und beißen nicht.
•  Wir tun niemandem weh.

Wir halten uns an die STOPP-Regeln
•  Wenn mich jemand ärgert, sage ich: „STOPP!“.
•  Wenn der andere „STOPP!“ sagt, höre ich auf.

Wir lösen Streit gewaltfrei
•  Wir lösen Streitigkeiten und Probleme mit Worten.
•  Wenn wir es alleine nicht schaffen, holen wir einen Erwachsenen oder „Streitschlichter“ zu Hilfe.

3. Schulhofregeln

Mit den Schülerinnen und Schülern wird zu Beginn des Schuljahres besprochen, wo die Grenzen des Schulgeländes sind.
Die Weitsprunganlage und die Sprintlaufbahnen werden nur im Sportunterricht genutzt.

Allgemein
•  Wir gehen alle in den großen Pausen auf den Schulhof und verlassen diesen nicht.
•  Wir nutzen den Ein- und Ausgang zur Hofseite.
•  Wir gehen nicht ins Schulhaus. Zur Toilettennutzung melden wir uns bei der Hofaufsicht ab.

Grünes Klassenzimmer
•  Das „grüne Klassenzimmer“ ist die „ruhige Ecke“ des Schulhofes.
•  Hier sitzen wir und genießen die Pause in Ruhe.

Sauberkeit und Ordnung
•  Wir halten das Schulgelände sauber und werfen den Abfall in den Mülleimer.
•  Wir achten auf die Spielsachen und räumen alle Spielsachen wieder auf.
•  Wir klettern nicht auf Tische und Bänke.

Fahrzeuge
•  Wir benutzen keine Heelys, Skateboards, Longboards und Roller auf dem Schulgelände.
•  Wir schieben das Fahrrad auf dem Schulhof und stellen es in den Fahrradständer und nutzen diesen nicht als Klettergerüst.

Sicherheit und Rücksicht
•  Wir nehmen Rücksicht aufeinander und vermeiden Unfälle.
•  Wir spielen ausschließlich mit Softbällen.
•  Wir spielen maximal mit zwei Bällen Fußball (= 2 Mannschaften) auf dem Ballplatz.
•  Wir spielen in der ersten Hofpause auf dem Ballplatz nur an den festgelegten Tagen.
•  Wir benutzen die Kletterspinne nicht vor dem Unterricht.

Wetterbedingte Regeln
•  Wir ziehen uns witterungsgerechte Kleidung an, wenn wir raus gehen.
•  Wir halten uns bei Regenpausen in den Unterrichtsräumen auf.
•  Wir spielen bei Regen, Schnee und Glätte kein Fußball und klettern nicht auf den Klettergerüsten.
•  Wir gehen bei Regen, Schnee und Glätte nicht auf die Matten unter den Gerüsten, nicht auf die Laufbahn und die Bänke.
•  Wir werfen nicht mit Schneebällen.

4. Schulhausregeln

Sauberkeit und Ordnung
•  Wir gehen im Schulhaus, sind leise und drängeln nicht.
•  Wir halten das Schulhaus sauber.
•  Wir achten auf Ordnung in und vor den Garderobenschränken.
•  Wir nutzen nur unseren eigenen Garderobenschrank.

Wir achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit.
•  Wir verschwenden weder Papier noch Wasser.
•  Wir verstopfen die Toilette nicht.
•  Wir spielen nicht in den Räumen der Toiletten.

Medien, Waffen und Spielsachen
•  Die Nutzung sämtlicher tragbarer Mediengeräte z.B. Handys ist für die Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulbereich bis nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss verboten.
•  Der Besitz und die Nutzung von Waffen und anderen schädigenden Gegenständen ist für die Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulbereich nicht zulässig.
•  Auf mitgebrachte Spielzeuge hat jeder selbst zu achten. Für Beschädigung oder Verlust wird keine Haftung übernommen.
•  Bei Verstoß wird das entsprechende Gerät eingesammelt und kann nur von den Eltern aus dem Sekretariat abgeholt werden.

5. Unterrichtsregeln

Die Regeln für den Unterricht legt jeder Klassenlehrer für seine Klasse selbst fest.

6. Essensraumregeln

•  Wir hören auf die Anweisungen der Erwachsenen im Essensraum.
•  Wir verhalten uns im Essensraum leise, rennen nicht und stellen uns geduldig an der Warteschlange hinten an.
•  Wir schubsen und drängeln nicht in der Warteschlange und lassen niemanden vor.
•  Wir spielen nicht mit dem Essen und lassen andere Kinder in Ruhe und stören sie nicht beim Essen.
•  Wir hinterlassen unseren Platz sauber und wischen den Tisch ab.
•  Wir schieben beim Aufstehen den Stuhl an den Platz.
•  Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, werde ich an einen anderen Tisch gesetzt.

7. Bekanntmachung

Zu Schuljahresbeginn und bei gegebenem Anlass wird die Schul- und Hausordnung mit den Schülern besprochen.
Bei auftretenden Verstößen gegen die Hausordnung können pädagogische Erziehungsmaßnahmen gemäß SchulG M-V eingesetzt werden.
Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr.
Die geänderte Hausordnung wurde am 29.10.2018 in der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 01.11.2018 in Kraft.
Sie wird ergänzt durch die Hortregeln, Fachraumordnungen (Werken, Kunst, Musik, Sport und PC-Nutzungsordnung), die objektspezifische Regelung Brandschutzordnung / Gefahren mit beigefügtem Notfallplan für berufsbedingte Krisensituationen sowie die Turnhallenordnung.
Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Schulleiter sofort eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.